Seit dem 16. Dezember 2019 müssen deutsche Geschäftsreisende, die ein chinesisches Visum beantragen, vorab ihre Fingerabdrücke abgeben. Das geht nur vor Ort beim jeweiligen Chinese Visa Application Service Center. In den nächsten Wochen erfolgt die Umstellung auch in anderen EU-Ländern.
Alle Bewerber müssen persönlich beim chinesischen Visa Application Service Center erscheinen. Ab sofort kann ein chinesisches Visum also nicht mehr von einem Vertreter beantragt werden.
Voraussetzungen für ein chinesisches Visum
- Füllen Sie das Visumantragsformular aus.
- Vereinbaren Sie einen Termin auf der Website des Chinese Visa Application Service Center und stellen Sie sicher, dass Sie alle weiteren Anforderungen erfüllen, einschließlich der Einreichung eines farbigen Passfotos und eines Einladungsschreibens.
- Hinterlassen Sie Ihre Fingerabdrücke.
Bereits vor einigen Monaten wurde der Visumantrag von vier auf acht Seiten erweitert. Abgefragt werden nun auch sensible personenbezogene Daten zu Eltern, Geschwistern, Mitreisenden und Arbeitgebern.
Ausnahmen von der Fingerabdruck-Pflicht
Fingerabdrücke werden fünf Jahre lang elektronisch gespeichert. Weitere Visumanträge sollten innerhalb dieses Zeitraums ohne persönliches Erscheinen durch Vorlage des erstmals ausgestellten biometrischen Visums möglich sein. Auch Personen unter 14 Jahren oder über 70 Jahren sowie Diplomaten müssen ihre Fingerabdrücke nicht abgeben.
Kontaktieren Sie uns, um zu erfahren, wie BCD Ihnen beim Visumantrag Ihrer Reisenden helfen kann.