Seit dem 1. Juli ist Kroatien neues Mitglied der Europäischen Union. Was ändert sich bei Reisen in den 28. EU-Mitgliedsstaat? Und was bleibt wie bisher?
- Für Flugreisende gilt ab sofort die EU-Fluggastrechteverordnung. Bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung beispielsweise wegen Überbuchung haben Reisende nun also Anspruch auf Entschädigung.
- Bei der Einreise an kroatischen Flughäfen findet weiterhin eine Ausweiskontrolle statt. Auch an den Grenzen nach Slowenien und Ungarn wird es weiter Personenkontrollen geben.
- Wichtig für alle, die mit dem Dienst- oder Mietwagen durch Kroatien reisen: Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung können kroatische Bußgelder nun auch in Deutschland vollstreckt werden.
- Fahrzeuge mit EU-Kennzeichen benötigen kein gesondertes D-Schild mehr.
- Zum eigenen Gebrauch dürfen Lebens- und Genussmittel unbegrenzt ein- und ausgeführt werden.