Am 31. Januar ist innerhalb der EU eine neue Bestimmung zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck in Kraft getreten. Ab sofort dürfen flüssige Medikamente und Spezialnahrung, z. B. Säuglingsnahrung sowie im Duty-Free-Shop erworbene Flüssigkeiten ins Handgepäck. Sie werden mit neuen Flüssigkeits-Scannern kontrolliert. Sofern ihre Sicherheit ohne Zweifel festgestellt wird, dürfen Sie im Handgepäck mitgenommen werden.
Nach wie vor dürfen Flüssigkeiten in Einzelbehältern bis 100 ml in einem durchsichtigen, verschließbaren 1-Liter-Beutel mitgenommen werden.
Die genauen Regeln finden Sie hier.