Das müssen Geschäftsreisende jetzt wissen:
Reisen in die USA
Europäische Reisende außerhalb des Schengen-Raums können in die USA einreisen.
Reisende können von einem europäischen Land außerhalb der 26 Schengen-Staaten in die USA fliegen. Mindestens 18 europäische Länder sind derzeit von dem Verbot ausgenommen, darunter Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Georgien, Irland, Montenegro, Nordmakedonien, Moldawien, Rumänien, Russland, Serbien, Ukraine und Großbritannien.
Die bisherigen Reiseziele von Reisenden können ihre Berechtigung zur Einreise in die USA aus einem der o. g. Länder beeinflussen.
Die USA können ausländischen Staatsangehörigen, die aus den oben genannten Ländern einfliegen, die Einreise verweigern, wenn der Reisende innerhalb von 14 Tagen vor seiner Reise in die USA ein Schengen-Land, den Iran oder das chinesische Festland (mit Ausnahme von Hongkong und Macao) besucht hat.
Reisen aus den USA
Reisende, die aus den USA nach Europa reisen, werden höchstwahrscheinlich nicht auf der Strecke bleiben
Da es kein Reiseembargo nach Europa gibt, müssten die Flüge dorthin zwar fortgesetzt werden, aber wahrscheinlich bei geringerer Nachfrage. Der unvermeidliche Nachfragerückgang wird voraussichtlich zu weniger Transatlantikflügen führen, aber die Kapazität wird nicht Null erreichen. Möglicherweise wird es weniger Direktflüge zwischen US-amerikanischen und europäischen Städten geben.
Einige Flüge könnten aufgrund des Verbots annulliert werden. Wenn dieser Fall eintritt, müssen die Reisenden möglicherweise über Kanada, Großbritannien, Irland oder die Türkei fliegen, wo sie auf Direktflüge zu ihrem europäischen Zielort umsteigen können.
Ausnahmen für US-Staatsbürger, deren unmittelbare Verwandte und Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA
Das Verbot gilt nicht für US-Staatsbürger, Personen mit ständigem Wohnsitz in den USA oder unmittelbare Verwandte von US-Staatsbürgern. Jeder US-Bürger oder „Greencard“-Inhaber, der innerhalb der letzten 14 Tage ein Schengen-Land besucht hat, muss über einen zugelassenen Flughafen ankommen. Diese sind:
Atlanta Hartsfield-Jackson, Dallas Fort Worth International, Detroit Metropolitan, Newark Liberty, Honolulu Daniel K Inouye International, New York JFK, Los Angeles, Chicago O’Hare, Seattle-Tacoma, San Francisco International, Washington-Dulles International.
US-Amerikaner, die sich „angemessenen“ Untersuchungen unterziehen, sind davon ausgenommen.
Entschädigung für annullierte Flüge
Laut EC 261 können Reisende bis zu 600 Euro Entschädigung für verspätete oder annullierte Flüge europäischer Fluggesellschaften, die aus den USA in die EU fliegen, erhalten. Es ist unklar, ob das US-Verbot es den Fluggesellschaften erlaubt, höhere Gewalt, d.h. Umstände, die sich ihrer Kontrolle entziehen, geltend zu machen. In dem Fall wären sie nicht zur Entschädigung verpflichtet.